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bees Wohnzimmer

Donnerstag, April 26, 2012

Ratschläge

Sobald man schwanger ist, bekommt ja Ratschläge von allen möglichen Leute. Der Mann meinte mal, daß jeder, der schon mal ein Kind gesehen hat, einen Kommentar parat hat. Ganz so schlimm ist es meines Erachtens zwar nicht, aber so manche Kommentare oder Aktionen finde ich ausgesprochen unpassend. Hier meine 3 No-go-Highlights.

1. Ungefragt den Bauch anfassen

Es kommt natürlich immer ein bißchen drauf an, wer der Anfasser ist, beim werten Gatten habe ich damit natürlich kein Problem, ebensowenig beim Arzt/Arzthelferin oder der Hebamme. Bei fast allen anderen - auch wenn wir uns lange kennen - würde ich aber lieber vorher gefragt werden, ob sie denn mal anfassen dürfen. Ich möchte einfach meinen persönlichen Abstand wahren, das war schon immer so. Ich mag eine gewisse (räumliche) Distanz.

Bei den ersten Malen Angrapschen war ich so perplex, daß ich vor lauter Überraschung keinen Ton rausgebracht und das ganze über mich ergehen lassen habe. Inzwischen schimpfe ich empört los, wenns passiert, aber die meisten haben es nach dem ersten Mal kapiert. 

Mal ehrlich, ich grapsche anderen ja auch nicht einfach so an die Eier oder die Brust. (Sollte ich vielleicht mal tun bei diesem Anfassern...) 


2. "Und, hast Du schon Angst vor der Geburt???"

Saublöde Frage, oder?

Kommt primär von sehr jungen Kolleginnen, die sich selbst meistens noch nicht mit der Familienplanungsfrage beschäftigt haben oder sich das einfach (noch) nicht vorstellen können. Ist ja auch in Ordnung, aber
- es ist absolut kontraproduktiv, falls ich tatsächlich (große) Angst vor der Geburt hätte
- ich kann es eh nicht erklären, warum ich keine Angst davor habe, wenn mein Gegenüber durch diese Frage signalisiert, daß es für sie selbst an eine Horrorvorstellung grenzt.

Ich konnte mir so eine Geburt und die damit verbundenen Schmerzen auch nie vorstellen, bevor ich schwanger wurde. Am Anfang war die Geburt für mich auch noch ausgesprochen surreal. Je weiter die Schwangerschaft fortschritt, desto realer wurde das Thema dann aber. Angst habe ich trotzdem nicht (noch nicht?). Warum? Tja, schwierig zu erklären. Raus muß es ja nun mal, das Kindchen, und beamen funktioniert irgendwie bis heute nicht so gut. Natürlich ist das ganze mit Schmerzen verbunden. Schmerzen, die ich mir momentan noch nicht gut vorstellen kann, was vielleicht gar nicht so nachteilig ist (muß ich das ganze eben auf mich zukommen lassen). Andererseits, wenn so ein Körper das nicht durchstehen könnte (sei es nun mit oder ohne Schmerzmittel), hätte die Natur das anders eingerichtet. Und am Ende hat man ein süßes Baby (und jede Menge rosarote Hormone, die den Schmerz flugs vergessen lassen, habe ich mir sagen lassen), es ist also keine sinnlose Prozedur. (In dem Moment selber mag ich das anders sehen, aber das ist der momentane Stand der Dinge. Sollte es sich ändern, sag ich Bescheid.) Außerdem ist so eine Geburt ja nicht nur das Ende der Schwangerschaft, sondern gleichzeitig der Anfang eines neuen Menschenlebens. Also nur so eine Art Transit, wenn man will. Hierüber kann ich tatsächlich relativ rational denken.


3. Horrorgeschichten über Kaiserschnitte von Leuten, die garantiert noch nie einen gesehen haben

Zugegebenermaßen habe ich ziemlich Angst vor einem Kaiserschnitt. Erst mal kommen sie mit so riiiiieeeeeesigen (der geneigte Leser möge an dieser Stelle die bekannte Handbewegung eines Anglers, der "soooooo einen großen Fisch gefangen" hat, durchführen) Pferdespritzen. Ich finde Spritzen gar fürchterlich, eine gut gepflegte Phobie. Blut abnehmen und Impfen klappt inzwischen einigermaßen, ich muß ja nicht hingucken, aber alles andere: waaaah!!! Von daher ist Akupunktur auch einfach nicht vorstellbar für mich, weil ich total verkrampfen würde.

So, nach der Pferdespritze wird man dann aufgeschlitzt. Auch keine so prickelnde Vorstellung... (ich führe das jetzt nicht weiter aus - das ist ein Thema, das ich eben nicht rational betrachten kann.) Ich meine, wenn es unbedingt notwendig ist, werde ich auch das überstehen, aber so lange ich einen Kaiserschnitt vermeiden kann, möchte ich das auch gerne tun. (Eine Mutter, die ihr Kind per Kaiserschnitt bekam, sagte mir: "Die Schmerzen kommen so oder so, entweder vorher bei der normalen Geburt, oder nachher nach dem Kaiserschnitt." Es ist halt doch eine große Bauchoperation.)

So, und jetzt stellt Euch folgendes vor: ein männlicher Mittsechziger, der im klinikfernen Verwaltungsbereich tätig ist, dessen eigene Kinder auf die Welt kamen, als Männer noch draußen bleiben mußten bei der Geburt und dessen Enkelkinder sicher auch ohne die direkte Anwesenheit des Großvaters geboren wurden, erzählt Euch beim Mittagessen (!) in aller Ausführlichkeit, wie er sich so einen Kaiserschnitt vorstellt. Unter besonderer Berücksichtigung des Momentes, wenn das Skalpell angesetzt wird (sogar jetzt werd ich leicht grünlich im Gesicht, während ich diese Situation, die schon einige Zeit her ist, nur schildere... urks).

Der gute Mann, dem ich mal unterstelle, in diesem Bereich schlichtweg keine Ahnung zu haben, ließ sich auch durch meine höflich vorgetragene Bitte, dieses Thema doch bitte nicht beim Mittagessen zu erörtern und auch danach nicht, da ich eine gewisse Angst vor einem solchen Eingriff hätte, einfach nicht davon abbringen, seine Meinung kundzutun. Was angefangen wird, wird auch zu Ende erzählt, ohne wenn und aber. Mein Mittagessen hab ich an dem Tag übrigens nicht ganz geschafft, falls es jemanden interessiert. Und das mir, die ich wirklich gerne und gerne viel esse.

Ich fand es jedenfalls schlimm. Nachvollziehbar, oder?

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Mittwoch, April 25, 2012

Bauarbeiten

Wo ich bin, ist Baustelle.

Naja, im Winter lasse ich immer ein wenig pausieren, aber im Frühjahr gehts dann wieder richtig los! ;-)

Ich habe hier im Blog (insbesondere in der Seitenleiste) ein paar Umbauarbeiten vorgenommen. Das meiste wird vermutlich gar nicht weiter auffallen, die Reihenfolge der einzelnen Punkte ist ein bißchen verändert oder teilweise auch nicht mehr da und die Blogroll wurde nach Jahren endlich mal wieder überarbeitet. 

Die Abstimmung, ob das Minimeins ein Mädchen, ein Junge oder eine Giraffe wird, habe ich direkt unter dem Ticker verlinkt, damit die geneigte Leserschaft auch weiterhin abstimmen kann, ohne groß rumsuchen zu müssen. Derzeit steht es übrigens absolut unentschieden...

Superblogs - das Ergebnis

Die Superblog-Aktion ist zu Ende gegangen. Wie zu erwarten war, habe ich natürlich keinen der vorderen Plätze ergattert (wobei mich immer noch interessieren würde, wer mich nominiert hat). Ich hoffe, ihr lest hier trotzdem gern. :-)


Hitmeister Superblogs 2012
Nominiert
in der Kategorie Baby und Kinder


Das Ergebnis findet ihr hier.

Gewonnen hat in der Kategorie Baby & Kind der Kinderdok (den ich auch seit einer Weile lese), auf den Plätzen 2 und 3 folgen Mama Miez (lese ich ebenfalls seit längerem) und die Dachbuben (kannte ich bislang noch nicht, liest sich aber gut). Die weiteren Plätze wurden nicht veröffentlicht.

Herzlichen Glückwunsch den Gewinnern!

Montag, April 23, 2012

Abstimmung: Mädchen oder Junge?

Da wir ja bekanntlich noch nicht wissen, welches Geschlecht das Minimeins hat, dürft ihr gern in die Raterunde einsteigen. Nein, wir wissen es tatsächlich nicht, auch nicht intern ohne das Geheimnis preiszugeben oder so.

Die Wahrscheinlichkeit, daß es ein Ameisenbär wird, ist eher gering, wenn es jedoch des Mannes Beingene und meine Halsgene erbt, dann könnte auch eine Giraffe dabei rauskommen.

Wer also mitraten möchte, dem sei hiermit Gelegenheit gegeben:

Wird das Minimeins ein Mädchen oder ein Junge?

Mädchen
Junge
Giraffe

Ergebnis zeigen

Des Rätsels Lösung gibts es dann allerspätestens Mitte Juni. :-)

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Bloggeburtstag am Welttag des Buches

Heute vor 7 Jahren (Sieben! Jahre! Holla!) schrieb ich hier den ersten Blogeintrag. Er war - wie zu erwarten - völlig inhaltslos und nicht mehr als ein offensichtliches Ausprobieren der technischen Möglichkeiten (den Blocksatz habe ich auch erst später gefunden). Der nächste Eintrag beschäftigte sich dann allerdings schon mit einem Buch - sehr passend zum Welttag des Buches (findet übrigens auch heute wieder statt, dieser Welttag des Buches).

Damals war ich noch Studentin in Bamberg (nach wie vor eine der schönsten Städte Deutschlands - wer noch nie dort war, sollte unbedingt mal einen Kurzurlaub dort einplanen!) und inhaltlich drehte sich viel um das studentische Leben, später dann auch mal ums Studium (speziell: die Diplomarbeit) und ich habe recht viel geschrieben (oder anders gesagt: die Studentenzeit war eine sehr lustige).

Dann kamen der Umzug nach München und der erste Job, schnell der zweite, und die Posts wurden weniger - was allerdings zum einen mit dem Zeitmangel (als Student hat man eben mehr Zeit, auch wenn man das in dem Moment anders sieht, oder man kann sie sich jedenfalls besser einteilen) und zum anderen auch mit einer geringeren Themenvielfalt zusammenhing. Der Mann trat irgendwann auch erstmals hier auf und es hielten die Reihen "Sehnen einer Zehe" und "Wortspielhölle" Einzug. Regelmäßig wiederkehrend waren allerdings Berichte über den Grand Prix Eurovision de la Chanson (heutzutage schnöde ESC - Eurovision Song Contest - genannt, hier 2009, 2010 und 2011) im Mai und die Bücherliste des jeweiligen Jahres im Dezember (hier 2008, 2009, 2010 und 2011 - passt übrigens auch sehr schön zum Welttag des Buches). 

Während der Steuerberaterprüfungsvorbereitungszeit gabs wieder etwas mehr zu lesen (vgl. Studium), aber danach mangelte es mir doch wieder an Motivation, Zeit und Themen, hier tatsächlich regelmäßig etwas reinzuschreiben. Nach meiner Anmeldung bei Twitter ging es dann komplett bergab. Video killed the radio star Twitter killed the blogger star? Vermutlich. Viel mehr als Urlaubsfotos war nicht mehr. Aber immerhin. (Da fällt mir ein: vom letzten Urlaub gibts noch keine Fotos hier: verehrte Leserschaft, wollt ihr die noch sehen?)

Nun gibt es wieder ein Thema, zu dem ich mich auslassen kann, ich habe wesentlich mehr Zeit (noch...) und dann kam unerwartet auch noch eine Nominierung für die Superblogs... (Abstimmen und gewinnen noch bis Dienstag um 12 Uhr - wer hat noch nicht, wer will noch mal...? *Zirkusmusik*)

Also, ich gelobe Besserung, was das Blogverhalten angeht (die letzten Beiträge waren immerhin schon mal ein Schritt in die richtige Richtung), auch wenn sich die Thematiken über die Jahre doch stark verändert haben. Macht nix, das Leben verändert sich ja auch ständig. Und über Kommentare freue ich mich auch nach wie vor, auch wenn sie seltener geworden sind (Qualität statt Quantität). Hat jemand Wünsche, was er/sie/es hier demnächst gerne lesen würde?

Und weils so schön ist: das Kind hat mir inzwischen den rechts den unteren Rippenbogen zu Matsch getreten (noch nicht mal auf der Welt und schon so kräftig) und ich darf nachher den 4 Wochen alten Sohnemann einer Kollegin besichtigen. :-)

Freitag, April 20, 2012

Das Projekt

Wir haben eine Menge Babyklamöttchen geerbt, das wird auch locker ausreichen für das Kinneken. Nichtsdestoweniger wollte ich gerne irgendetwas von mir für das Kind haben, also habe ich ein bißchen rumüberlegt und mich dann an eine Babydecke gemacht. Geradeaus stricken kriege ich grad noch so hin und bei dem Muster, das ich mir überlegt habe, fallen kleinere Fehler und Unregelmäßigkeiten nicht so auf. Hier also der derzeitige Stand der Dinge:

IMG_8115.JPG

Schnell bin ich ganz sicher nicht, aber zuversichtlich, daß das gute Stück noch rechtzeitig fertig wird (knapp die Hälfte ist schon geschafft und wenns später fertig wird, ist es auch nicht so schlimm - es ist Merinowolle, die wärmt auch im Winter noch gut). Meistens stricke ich abends beim Fernseh-Hören ein paar Reihen, weswegen es irgendwie sinnvoller ist, sich einen bereits bekannten Film anzuhören.

Rot und blau stricken sich übrigens am schnellsten und gelb am langsamsten. Falls das jemanden interessiert. :-)

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PS: Nicht vergessen: abstimmen und gewinnen, da rechts mit dem dicken Button! :-) Vielen Dank! -->

Donnerstag, April 19, 2012

Elternzeit und Elterngeld, Teil 2

Hier gehts zu Teil 1.

Ziehen wir jetzt mal Schuhe über die Strümpfe: das Elterngeld.

Der Anspruch auf Elterngeld besteht für die ersten 14 Lebensmonate des Kindes (d.h. kommt das Kind am 19.4. zu Welt, endet der Anspruch im darauffolgenden Jahr am 18.6.). Voraussetzung dafür ist, daß in dieser Zeit auch Elternzeit genommen wird. Ohne Elternzeit also kein Elterngeld.

Diese 14 Monate Anspruch können die beiden Elternteile unter sich aufteilen wie sie wollen, aber um die vollen 14 Monate Elterngeld zu bekommen, müssen tatsächlich auch beide Elternteile die Elternzeit nehmen, und zwar je mind. 2 Monate (das sind die berühmten Partnermonate). Nimmt (meistens) der Vater keine Elternzeit, gibts für die Mutter nur max. 12 Monate Elterngeld (auch wenn sie z.B. die vollen 3 Jahre Erziehungszeit am Stück nimmt). Es geht auch halbe-halbe oder der Vater nimmt gleich am Anfang die ersten 2 Monate (da ist die Mutter ja noch im Mutterschutz) und die Mutter die folgenden 12 Monate oder wie auch immer. Die Zeiträume dürfen sich auch überlappen, d.h. nimmt die Mutter die Lebensmonate 1-8 in Anspruch (= 8 Monate) und der Vater 7-12 (= 6 Monate), dann überschneiden die beiden sich zwar für 2 Monate (= Lebensmonate 7 und 8 des Kindes), aber insgesamt werden 14 Monate Elterngeld beansprucht und beide Elternteile nehmen je mind. 2 Monate Elternzeit.

Man kann während des Elterngeldbezuges auch in Teilzeit arbeiten (d.h. max. 30 Stunden pro Woche), das Arbeitsentgelt wird dann aber auf das Elterngeld angerechnet. Ob sich das dann noch lohnt, sollte man vorher mal ausrechnen.

Wie hoch ist denn nun das Elterngeld? Also, eigentlich ganz einfach, es beträgt 65-67% des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor Geburt (Vater) bzw. vor Beginn des Mutterschutzes (Mutter). Wer mehr als 1.000 € aber weniger als 1.200 € netto hatte, bekommt 67%, wer mehr als 1.220 €, aber weniger als 1.240 € hatte, bekommt 66%, wer mehr als 1.240 € hatte, bekommt 65%. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 €, maximal 1.800 €. Wer mehr als 250.000 € pro Nase verdient hat (Ehegatten also mehr als 500.000 €), bekommt kein Elterngeld. Wer weniger als 1.000 € netto hatte, bekommt irgendwas hingerechnet (ist ein bißchen kompliziert...), aber insgesamt einen höheren Satz als 67%.

Dieses Nettogehalt der relevanten 12 Monate umfasst keine Einmalzahlungen, d.h. Weihnachtsgeld, Boni und ähnliche Dinge haben leider keine Auswirkung auf die Höhe des Elterngeldes. Wer also einen hohen Anteil an variablen Gehaltsbestandteilen hat, zieht beim Elterngeld den kürzeren (aber es gibt natürlich mal wieder Ausnahmen, z.B. bei regelmäßigen und mehrmaligen unterjährigen Provisionszahlungen).

Das Nettogehalt kann man natürlich auch ein bißchen durch Wahl der Steuerklassen und eventuelle Steuerfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte beeinflussen. Es ist sogar inzwischen von verschiedenen Gerichten entschieden worden, daß ein Wechsel der Steuerklasse zwecks Erhöhung des Elterngeldes in Ordnung ist. Nur als Beispiel: Wenn man nicht miteinander verheiratet ist, hat jeder der beiden Elternteile zwingend die Steuerklasse 1, daran ist auch nix zu ändern. Wenn man verheiratet ist, kann man wählen, ob beide die Steuerklasse 4 bekommen (dabei kommt dasselbe raus wie Steuerklasse 1 bei Unverheirateten) oder ob einer von beiden die Steuerklasse 3 nimmt, dann muß der andere allerdings die Klasse 5 nehmen. Bei Steuerklasse 3 gibt es relativ geringe Steuerabzüge (die Sozialversicherungsbeiträge werden durch die Steuerklassenwahl niemals beeinflußt), dafür bei Steuerklasse 5 relativ hohe. Derjenige mit Steuerklasse 3 hat also ein wesentlich höheres Nettogehalt als mit Klasse 4 oder 5. (Das ganze gleicht sich übrigens bei der Steuererklärung am Ende des Jahres wieder aus - und wenn man die Kombination 3 und 5 wählt, muß man zwingend eine Steuererklärung abgeben. Wenn man Elterngeld oder Mutterschaftsgeld bekommt, übrigens auch. Man kommt also eh nicht drumrum...)

Bei der Mutter sind die letzten vollen 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes relevant. Beginnt also der Mutterschutz im April 2012, sollte man die Gehaltsabrechnungen für April 2011 bis März 2012 parat haben. Dabei ist egal, ob der Mutterschutz am 1. April oder am 30. beginnt.

Für den Vater sind die letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes ausschlaggebend: Wird das Kind am 31.5.2012 geboren, muß er die Gehaltsabrechnungen von Mai 2011 bis April 2012 raussuchen, kommt das Kind am 1.6.2012 zur Welt, dann braucht er die Abrechnungen von Juni 2011 bis Mai 2012. (Auch wenn es hier um 5 Minuten vor oder nach Mitternacht geht...)

Wenn man also den relevanten Zeitraum rausgefunden hat und die Gehaltszettel rausgesucht hat, muß man nur noch die Einmalzahlungen rausrechnen (siehe oben) und die darauf entfallende Steuerbelastung und Sozialversicherungsbeiträge. Gut, sowas kann ein Normalsterblicher eigentlich schon nicht mehr, deswegen verlangt das zuständige Amt gerne mal eine Bescheinigung des Arbeitgebers über das relevante Nettogehalt der jeweiligen Monate.

Diese ganzen 12 Monate zählt man zusammen, zieht den Arbeitnehmerpauschbetrag (derzeit 1.000 €) ab und teilt das Ergebnis durch 12, um auf einen durchschnittlichen Monatsbetrag zu kommen. Von diesem durchschnittlichen Monatsbetrag gibt es dann die 65% (oder mehr, siehe oben), allerdings mind. 300 € und max. 1.800 €.

Soweit zur Theorie. Dann muß man sich nur noch mit dem grandios-grausamen Elterngeldantrag rumschlagen. Es gibt in jedem Bundesland (z.T. auch in jedem Regierungsbezirk) unterschiedliche Stellen, die zuständig sind (ist auch noch nicht so richtig ausgereift, das System, in Oberbayern gehts z.B. nach Geburtsdatum des Kindes... *no comment*). Hierfür ist die Broschüre des Familienministeriums (siehe unten) ganz hilfreich, da sind die meisten Stellen aufgelistet.

Man kann erst mal nur für ein Elternteil Elterngeld beantragen und dann für den zweiten später oder beide gleich in einem Antrag. Allerdings muß man spätestens 3 Monate nach Beginn der relevanten Elternzeit das Elterngeld beantragen, ansonsten verfällt der Anspruch für die Zeit, die man zu lange gebraucht hat. Der Antrag kann erst nach Geburt des Kindes gestellt werden (vorbereiten kann man das allerdings schon vorher), weil Name und Geburtstag des Kindes angegeben werden müssen und eine Geburtsurkunde zum Antrag gehört. Teilweise kann der Antrag schon online gestellt werden, allerdings muß das ganze dann doch wieder ausgedruckt und unterschrieben werden und zusammen mit ein paar weiteren Unterlagen zur Elterngeldstelle geschickt werden. Wesentlich einfacher ist es online also auch nicht. Kurz gesagt: das Antragsformular ist echt die Pest und man braucht fast schon ein Studium der Verwaltungswissenschaften, um es richtig ausfüllen zu können.

Auch Selbständige haben Anspruch auf Elterngeld. Wie das mit dem Erfordernis der Elternzeit korreliert, müßte ich jetzt noch mal recherchieren... (ich selbst bin nur in so geringem Maße selbständig tätig, daß es keine Auswirkungen auf das ganze hat, daher habe ich das nicht eruiert.) Der Elterngeldantrag bei Einkünften aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit ist noch komplizierter (bzw. die richtigen Nachweise) und muß in etwa der Vorhölle entsprechen.

Elterngeld unterliegt bei der Einkommensteuererklärung auch dem Progressionsvorbehalt (so wie das Mutterschaftsgeld), es ist also nicht unklug, monatlich einen Teilbetrag davon irgendwie zurückzulegen, da meistens eine Steuernachzahlung droht.

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Mittwoch, April 18, 2012

Elternzeit und Elterngeld, Teil 1

Um gleich mal die Begrifflichkeiten zu klären: Elterngeld und Elternzeit sind 2 verschiedene Dinge. Man könnte vielleicht sagen, Elterngeld und Elternzeit sind wie Strümpfe und Schuhe: Elternzeit sind die Strümpfe, die sind einfach länger als die Schuhe und ein bißchen dehnbar, das Elterngeld sind die Schuhe, zeitlich (räumlich) begrenzt.

Wie üblich gelten die Ausführungen hier für Arbeitnehmer (egal ob Voll- oder Teilzeit, befristet oder unbefristet, 400-€-Job, Azubis, Heimarbeiter...). Selbstständige müssen sich meines Wissens selber kümmern und für Beamte gibts Sonderregelungen. Und ganz kleine Arbeitgeber müssen sich auch nicht dran halten (genaueres in § 15 Abs. 7 BEEG).

Also, fangen wir mit den Strümpfen an: die Elternzeit. Man könnte sie auch Erziehungszeit nennen.
Elternzeit kann man für insgesamt 3 Jahre pro Kind nehmen, und zwar jeder der Eltern unabhängig voneinander. Während der Elternzeit darf man zwar arbeiten, allerdings nicht Vollzeit, sondern nur bis zu 30 Stunden pro Woche. Außerdem muß man spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit beim Arbeitgeber beantragen, wie viel und wie lange man Elternzeit in Anspruch nehmen möchte. Dabei muß man sich für die kommenden 2 Jahre wirklich festlegen. Der Arbeitgeber muß das dann so hinnehmen, widersprechen kann er nicht.

Geändert werden kann - soweit ich weiß - nur 1x mit Zustimmung des Arbeitgebers, drauf ankommen lassen würde ich es nicht (ist man erst mal raus, dann sind Arbeitgeber plötzlich nicht mehr so verständnisvoll). Man könnte diese ersten 2 Jahre z.B. so beantragen, daß man sagt, man möchte für die ersten 2 Lebensjahre des Kindes Elternzeit nehmen mit der Option auf Teilzeitbeschäftigung im zweiten Jahr (am besten immer konkrete Daten im Antrag nennen, wobei das schon wieder schwierig wird, wenn man vor Geburt des Kindes die Elternzeit ab Geburt beantragt, aber dann schreibt man eben "ab Geburt" in den Antrag). Bei einer solchen Formulierung kann man immer noch entscheiden, ob man in diesem zweiten Jahr (in dem es (fast) kein Elterngeld mehr gibt) arbeiten kann/muß/will (die Betreuungssituation ist dabei ja auch noch zu beachten).

Insgesamt hat man Anspruch auf Elternzeit für die ersten 3 Lebensjahre des Kindes, dabei kann das dritte Jahr oder Teile davon (also maximal die letzten 12 Monate, um genau zu sein) auch mit Zustimmung des Arbeitgebers auf einen späteren Zeitraum verschoben werden (also auch alles schriftlich machen, damit man auf der sicheren Seite ist), spätestens allerdings bis zum 8. Geburtstag des Kindes (also z.B. in dem Jahr, in dem das Kind eingeschult wird).

Oder man nimmt tatsächlich die ersten 3 Jahre am Stück und das Kind kommt dann mit seinem 3. Geburtstag in den Kindergarten (wenn das Geburtsdatum und das Kindergartenjahr irgendwie kompatibel sind und man eine Platz bekommt - letzteres scheint in München fast ein Ding der Unmöglichkeit...).

Ab 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit und während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz, der Arbeitgeber darf einen also währenddessen nicht kündigen. Zum Ende der Elternzeit hin darf er allerdings mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Wer nur einen befristeten Vertrag hat, kann das ganze nur für die Zeit, für die der Arbeitsvertrag geschlossen wurde, anwenden. Endet also die befristete Stelle z.B. 18 Monate nach Geburt des Kindes, kann auch nur für maximal 18 Monate Elternzeit in Anspruch genommen werden (oder kürzer). Bei befristeten Verträgen, die auf Grundlage des WissZeitVG geschlossen werden, gibts wieder Sonderregelungen.

Es gibt Regelungen zum Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit, aber ganz ehrlich: die habe ich dann nicht mehr verstanden... (wie gesagt: keine gesetzestechnische Meisterleistung, das BEEG)

Tipp: die Mutter unterliegt ja spätestens mit Bekanntgabe der Schwangerschaft beim Arbeitgeber dem Kündigungsschutz nach Mutterschutzgesetz. Nimmt sie gleich im Anschluß an die Geburt Elternzeit, kann sie den Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber relativ zeitig vor der Geburt stellen*. Der Vater nimmt ja meistens erst später Elternzeit und kann relativ genau sagen, von wann bis wann genau er Elternzeit nehmen wird. Hier ist es ratsam, den Antrag auf Elternzeit zwar spätestens 7 Wochen vor Beginn zu stellen, allerdings auch frühestens 8 Wochen vorher, um schon unter Kündigungsschutz zu stehen. Und immer schön den Eingang des Antrags vom Arbeitgeber bestätigen lassen (Beweislast und Fristwahrung).

Der Urlaubsanspruch besteht allerdings nur für den Teil des Jahres, in dem keine Elternzeit genommen wurde und auch Weihnachtsgeld o.ä. wird dann meistens nur anteilig berechnet.

Das erst mal grob zur Elternzeit. Da der erste Teil jetzt schon so lang geworden ist, gibts für das Elterngeld in Kürze einen gesonderten Beitrag.

Das ganze ist geregelt im BEEG** - ist jetzt gesetzestechnisch und in Sachen Formulierung nicht der große Wurf unseres Lieblingsgesetzgebers geworden (kurz: das Gesetz ist schlichtweg unlesbar), aber die Broschüre, die es vom BMFSFJ gibt, ist auch nicht wesentlich besser. Dafür aber kostenlos.

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* Liest ein RA mit und kann mir sagen, ob es da noch eine Lücke für den AG gibt, doch noch eine Kündigung durchzukriegen?

** Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (das B am Anfang kommt vom früheren "Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz" - auch nicht besser)

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Dienstag, April 17, 2012

Kugelix oder: Traummaße


Der Bauchumfang nähert sich langsam dem vollen Meter. A Draum. Seit ich schwanger bin und sich mein Gewicht stetig erhöhen soll (derzeitige Zunahme ist noch locker einstellig), bekomme ich übrigens abnorm viele Spammails zum Thema Abnehmen - ist sowieso nie mein Thema gewesen, aber jetzt noch viel unangebrachter.

So sieht das aus Mitte des 8. Monats (bis zum 6. hat man fast gar nichts gesehen, danach machte es kurz fffffffumpppp):

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von vorne sieht man in 2D fast nix, von hinten gar nix

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von der Seite dann schon eher

Viel Speck auf den Rippen ist da also nicht, das dürfte von mir aus ruhig etwas mehr sein. Jaaa, auch wenn mir jeder sagt, ich solle froh sein, nicht so viel rumschleppen zu müssen. Ich hätte gern nach der Geburt noch ein bißchen Reserve (oder für die Geburt - das kostet ja wohl auch ein paar Kalorien). Luxusproblem, schätze ich. Immerhin sehe ich noch meine Füße (auch wenn ich nicht mehr gut drankomme... wie ziehen sich beleibte Menschen eigentlich ihre Schuhe an???) - außer in der Dusche. Aber das liegt eher an der Kurzsichtigkeit als an der Kugel.

Andererseits passen sogar ein paar von den normalen Oberteilen (also Kleidung für Nichtschwangere) noch mehr oder weniger, so daß ich nicht viel Umstandskleidung gekauft habe. Nur bei den Hosen kann man nicht tricksen, da musste was vernünftiges her mit Gummizug am Bauch. Letzteres ist so ungemein praktisch, daß ich mich frage, ob ich mich je wieder an Hosen mit Reißverschluß und Knopf gewöhnen werde. ;-)

Wenn ich mich allerdings nachts im Bette von der einen auf die andere Seite wuchte, dann müßte es eigentlich anfangen zu piepsen: Schwertransport wendet. So unterschiedlich kann die Körperwahrnehmung sein...

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PS: Nicht vergessen: abstimmen und gewinnen, da rechts mit dem dicken Button! :-) -->

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Montag, April 16, 2012

Superblogs

Neulich bekam ich eine Mail, die ich zunächst für Spam gehalten habe. Darin hieß es, dass diese Blog hier von irgendjemandem bei einer Aktion von Hitmeister (nie gehört) in der Kategorie Baby & Kind für die Superblogs* nominiert wurde. Strange. Sehr.

Ich meine,
1. wer sollte mich bzw. mein Blog nominieren? (Wer auch immer das war: bitte melde Dich :-)  )
2. Kategorie Baby & Kind??? Seit gerade mal einem guten Vierteljahr und einer Handvoll Beiträge gehts hier um das überhaupt noch nicht mal geschlüpfte** Minimeins. Das wird sicher noch mehr werden, aber bislang isses ja nun noch nicht wirklich umfangreich.

Aber: ich fühle mich natürlich trotzdem gebauchpinselt. :-D
Nach ein bißchen Recherche habe ich dann gedacht: probiers doch einfach mal aus. Allerdings rechne ich  mir wenig Chancen auf einen Gewinn aus, wenn ich mir so ansehe, welche Blogs da noch alle so teilnehmen... (und die einzige Kategorie ist es ja auch nicht)

Nichtsdestoweniger würde ich mich natürlich freuen, wenn ihr vom 17. bis 24. April 2012 (Dienstag bis Dienstag um 12:00 Uhr) für mich abstimmen würdet (ein bißchen Ego-Streicheln). Da rechts gibts einen Button - einfach draufklicken und dann in der Kategorie Baby & Kind abstimmen. Herzlichen Dank schon mal vorab! :-) Das Ergebnis gibts dann nächste Woche Mittwoch. Und für die Abstimmer gibts dort auch was zu gewinnen.

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* hätte man auch anders nennen können - mich erinnert das an Superman, und eine Supermam werde ich sicher nicht.

** Der Storch hat vielleicht Lieferzeiten... manmanman. Daß das in der freien Wirtschaft heutzutage überhaupt noch akzeptabel ist...

Mutterschutz

Heute hat meine Mutterschutzzeit angefangen. Bislang hatte ich ja Urlaub und habe auch noch Überstunden abgebaut, so daß ich das mit dem Nicht-mehr-arbeiten schon mal ein bißchen üben konnte. Mutterschutz bedeutet, daß mein Arbeitgeber mich seit heute nicht mehr beschäftigen darf. Ausnahme wäre, wenn ich mich freiwillig dazu bereiterklären würde. Für Selbstständige gilt das mit dem Mutterschutz nicht, die sind ja ihr eigener Arbeitgeber.

Üblicherweise darf man dann ab genau 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin nicht mehr arbeiten. 8 Wochen nach dem tatsächlichen Entbindungstermin auch nicht, d.h. es gibt insgesamt ein 14 Wochen lang dauerndes Beschäftigungsverbot. Wenn jetzt allerdings das Minimeins entscheidet, früher anzukommen als errechnet, dann sind die 6 Wochen vorher ja nicht vollständig, also wird diese Zeit hinten drangehängt. Kurz gesagt: die Mutterschutzzeit nach dem errechneten Termin endet genauso, als wenn das Kind auf den Tag pünktlich käme (was nur in ca. 3-4% aller Geburten der Fall ist). Die 14 Wochen werden also vollgemacht, könnte man sagen. Als Beispiel: wenn das Minimeins 2 Wochen vor dem errechneten Termin kommt, dann hatte ich 4 Wochen vorher und zu den 8 Wochen danach kommen noch die 2 Wochen, die das Minimeins vorher abgekürzt hat, insgesamt also 10 Wochen nachher. Ergibt insgesamt 4 Wochen vorher + 10 Wochen nachher = 14 Wochen zusammen.

Wenn das Minimeins nun später geliefert wird, dann verlängern sich die 6 Wochen vorher einfach um diese Zeit. Die 8 Wochen nachher gibts auch in diesem Fall, so daß sich das Ende der Mutterschutzfrist nun nach hinten verschiebt. Dann sinds also mehr als 14 Wochen. Üblicherweise kommen die Kinder aber auch spätestens innerhalb von 2 Wochen nach dem errechneten Termin (oder werden dann geholt), so daß sich die Mutterschutzzeit nicht unendlich verlängern kann.

Bei Frühchen und Mehrlingsgeburten gibts Sonderregelungen, auf die ich jetzt nicht näher eingehen will. Und wie Selbstständige das ganze regeln, ist ja noch mal eine ganz andere Geschichte.

Das folgende gilt jetzt für alle, die bisher angestellt waren und nicht privat versichert sind. Während der Mutterschutzzeit gibts bei gesetzlich Versicherten von der Krankenkasse täglich 13 € Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeber stockt dann auf das durchschnittliche Nettogehalt auf, das man in den letzten 3 Monaten vor Beginn des Mutterschutzes (in meinem Fall also von Janaur bis März, weil ja im April der Mutterschutz anfängt) erhalten hat. Das nennt sich dann Zuschuß zum Mutterschaftsgeld. Während des Mutterschutzes bekommt man also genauso viel Geld, als wenn man normal arbeiten würde. Ganz schöner Luxus. Wie schnell die Krankenkasse das Geld allerdings auszahlt, kommt immer auf die Kasse an und wie schnell oder langsam die Kommunikation zwischen Kasse und Arbeitgeber läuft. Und man darf nicht vergessen, dass das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse hinterher bei der Einkommensteuererklärung anzugeben ist, weil es dem Progressionsvorbehalt unterliegt (wer dazu nähere Erläuterungen haben möchte, bitte Bescheid sagen).

Dann gibts ja auch noch Elterngeld (wenn man es rechtzeitig beantragt). Das Elterngeld beträgt im Normalfall 65% des durchschnittlichen Nettogehalts der 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes (bei der Mutter) bzw. vor Geburt des Kindes (beim Vater). Man hat allerdings nur Anspruch auf Elterngeld während der ersten 14 Lebensmonate des Kindes und das Mutterschaftsgeld sowie der Arbeitgeberzuschuß, das man in der Zeit nach der Geburt bekommt, wird auf das Elterngeld angerechnet. Das Geld während des Mutterschutzes sind also 100% des letzten Nettogehaltes, Elterngeld nur 65%. Es läuft also drauf raus, daß man in den 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt kein Elterngeld bekommt, weil das Mutterschaftsgeld samt Arbeitgeberzuschuß höher ist als das Elterngeld. Bleiben de facto rd. 12 Monate Elterngeldanspruch. Nun gut. (Elterngeld unterliegt - wie das Mutterschaftsgeld - in der Einkommensteuererklärung dann auch dem Progressionsvorbehalt, siehe oben.)

Im Endeffekt bedeutet das: wenn das Minimeins später geliefert wird als berechnet, dann gibts rd. 12 Monate Elterngeld nach der Geburt, weil ja 8 Wochen Mutterschutzgeld und Arbeitgeberzuschuß angerechnet werden.

Will das Minimeins dagegen schon eher auf diese Welt, dann verlängert sich ja der Mutterschutzzeitraum nach der Geburt (siehe oben). Allerdings wird dann auch mehr auf das Elterngeld angerechnet, weil ja mehr Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuß auf die Zeit nach der Geburt entfällt und sich somit die Dauer des tatsächlichen Elterngeldbezugs verkürzt. Die ersten 14 Lebensmonate des Kindes sind ja zu einem fixen Zeitpunkt vorbei. Wenn man also das obige Beispiel (Minimeins kommt 2 Wochen eher) hier fortführt, kommt folgendes dabei raus:
4 Wochen Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuß vorher und 10 Wochen danach. Dann das Elterngeld für die ersten 14 Lebensmonate gekürzt um die 10 Wochen macht noch rd. 11,5 Monate Elterngeldanspruch.

So, und jetzt können wir ja mal diskutieren, ob das Kind kapitalistischer ist, wenn es eher kommt oder wenn es später geboren wird? ;-)

PS: Mistmistmist, während der Tipperei hier ist mir mein Essen angebrannt...

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Samstag, April 14, 2012

Vom Zipperlein

Man liest ja viel, was einen so an Zipperlein in der Schwangerschaft ereilen kann, angefangen bei der sogenannten Morgenübelkeit, von der fast jeder schon mal gehört hat, bis hin zu verschiedenen anderen Leiden.

Monatelang wurde ich von den üblichen Schwangerschaftsbeschwerden verschont. Keine Übelkeit in der Anfangszeit, keine Rückenschmerzen, kein Spannungsgefühl irgendwo, keine Krampfadern, keine Schwimmringe/Bauchspeck, keine Schwangerschaftsstreifen, keine Kreislaufprobleme, kein Sodbrennen, keine Wadenkrämpfe, kein Eisenmangel, keine Wassereinlagerungen, keine Infektionen/Pilze etc. Nüscht. Ich wußte es zu schätzen, war aber auch etwas verwirrt (woher kommen dann die ganzen Erzählungen???). Nicht mal nennenswert zugenommen hatte ich, was die Kollegen schon mal kommentierten mit: "Bist Du sicher, daß Du wirklich schwanger bist?" (Äh, ja?!?!) Also alles in allem eigentlich großartig.

Gut, man nutzt die sanitären Anlagen öfter als sonst und scannt beim Betreten einer Lokalität sofort die Lage derselben. Und ich war ständig müde - was aber auch an meinem Biorythmus liegen könnte, der einfach nicht mit den gesellschaftlichen Konventionen kompatibel ist (sprich: ich bin eher ein Nachtmensch).

Allerdings war das mit dem Schlafen fast von Anfang an irgendwie schwierig. Ich wurde jede (aber auch wirklich JEDE) Nacht ab 3 Uhr wach. Eingeschlafen bin ich dann zwar auch wieder - aber erst so gegen 6 Uhr. Wenn dann der Wecker um 7 Uhr klingelt und man bei der Arbeit 100% Leistung bringen soll (naja, 100% reichen bei uns ja oft nicht, es darf auch gern mehr sein), dann wird das irgendwann schwierig. Aber dazu vielleicht ein andermal mehr.

Dann fing das letzte Drittel der Schwangerschaft an und ich habe eigentlich nicht damit gerechnet, daß da noch großartig was an Zipperlein dazu kommt. Dann tut mein Körper eben so, als sei das sein Normalzustand, dieses Schwangersein. Auch gut. Ich hatte ab dem Beginn dieses letzten Drittels frei (einer monumentalen Anzahl an Überstunden und Urlaubsabgeltung vor dem Mutterschutz sei Dank), meine To-do-Liste für diese letzten 3 Monate ist nicht grad kurz und es lief auch ganz gut. Endlich hab ich auch mal ein bißchen zugenommen und es war auch endlich ein Babybäuchlein zu sehen (vorher wirkte es immer noch eher wie zuviel Pizza und Pasta).

Und zack! mit Beginn des 8. Monats kamen die Schwerfälligkeit und das Ausgeleiertfühlen, die Kurzatmigkeit, lustige Wadenkrämpfe (gern nachts), gelegentliche Rückenschmerzen, ab und an Kreislauf, Übelkeit und Sodbrennen (und gleichzeitig Hunger) vorbei, sahen unbewohntes Terrain und schlugen hier ihr Lager auf. Auch der Siedler der ersten Stunde, die beliebte Schlaflosigkeit, machte sich wieder bemerkbar. Hallo? Was soll das denn jetzt? Da wähnt man sich endlich auf der sicheren Seite, weil immer nix war, und dann gleich alles auf einmal. 

Also mußte ich von jetzt auf gleich von Gehen auf Schleichen umstellen (Rentner und Schnecken ziehen winkend an mir vorbei), trinke morgens und abends eklige Magnesiumbrausetabletten, mache lustige Verrenkungen für den Rücken, lege mich gern mal spontan hin und die Füße hoch (auch wenns mir grad gar nicht in den Kram passt), versuche über den ganzen Tag verteilt ständig zu essen, damit ich genug zu mir nehme und sowohl Übelkeit als auch Sodbrennen im Rahmen bleiben (beides liegt am stark zusammengequetschten Magen, der durch das wachsende Kind nach oben gedrängt wird) und mache gern mal tagsüber ein Nickerchen (geht allerdings nicht direkt nach dem Essen wg. des Sodbrennens... äh, ja...). Ganz ehrlich? So kriegt man einen Tag auch ganz gut rum. Und wenn man es mal so von außen betrachtet - eigentlich hab ich ja nix. Ist alles normal am Ende der Schwangerschaft und es könnte wirklich alles schlimmer sein oder noch mehr Zipperlein (siehe oben).

Nervig ist es trotzdem, wenn der Mann schon fast rückwärts läuft und immer noch 5 Meter vor mir geht (und das gemeine öffentliche Verkehrsmittel erwische ich auch immer seltener). Seeeeeeehr gewöhnungsbedürftig ist es auch, daß ich von jetzt auf gleich komplett umschalten muß und nicht mehr wie gewohnt am Tag so und so viele Dinge gewuppt kriegt. Alles dauert jetzt plötzlich gefühlt 3-5 x so lange. Und das mir, die ich ja die Geduld quasi erfunden habe... ;-)

Ich versuche mich über Wasser zu halten, indem ich mir sage, daß es ja alles nicht mehr so lange dauert (nur noch 6 Wochen oder 8 oder sogar weniger - was übrigens mal positiv und mal negativ ist) und dann irgendwann weg ist (und dafür hat man dann ein süßes niedliches Baby). Außerdem hat das alles vielleicht seinen Sinn und Zweck, zum Beispiel, daß ich einfach generell mal langsamer machen sollte oder daß der Körper sich schon mal auf den Schlafmangel vorbereitet, der zwangsläufig eintritt, wenn das Kind dann da ist und einfach mal nachts Hunger hat (oder sonstwas). In guten Momenten sehe ich das also positiv, in schlechten bin ich einfach nur genervt (die Sache mit der Geduld, ihr erinnert Euch?).

Also übe ich jetzt mein Mantra: es ist alles nur eine Phase*, es ist alles nur eine Phase, es ist alles nur eine Phase...

Irgendwie wirkt das ganze jetzt jammeriger, als es eigentlich sollte - bin wohl dank Twitter ein wenig aus der Übung, was das Bloggen angeht. Tses.

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* dieses Mantra soll man auch sonst gut gebrauchen können, hab ich mir sagen lassen. :-)

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Sonntag, April 08, 2012

Frohe Ostern

Frohe Ostern (bzw. Frostern) - an Ostern schneits ja gerne noch mal. Als ich das vor ein paar Tage verlauten ließ, erntete ich höhnisches Gelächter. Eat this...! :-D

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Übrigens, wer gern noch mal eine kurze Zusammenfassung haben möchte, wie das mit Ostern eigentlich genau war, kann das hier sehr schön nachlesen.

Samstag, April 07, 2012

Großartige Geschenkidee (eher für Großgartenbesitzer)

Toller Artikel bei Amazon - unbedingt auch die Rezensionen lesen... :-D Gnihihi!