Mutterschutz
Heute hat meine Mutterschutzzeit angefangen. Bislang hatte ich ja Urlaub und habe auch noch Überstunden abgebaut, so daß ich das mit dem Nicht-mehr-arbeiten schon mal ein bißchen üben konnte. Mutterschutz bedeutet, daß mein Arbeitgeber mich seit heute nicht mehr beschäftigen darf. Ausnahme wäre, wenn ich mich freiwillig dazu bereiterklären würde. Für Selbstständige gilt das mit dem Mutterschutz nicht, die sind ja ihr eigener Arbeitgeber.
Üblicherweise darf man dann ab genau 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin nicht mehr arbeiten. 8 Wochen nach dem tatsächlichen Entbindungstermin auch nicht, d.h. es gibt insgesamt ein 14 Wochen lang dauerndes Beschäftigungsverbot. Wenn jetzt allerdings das Minimeins entscheidet, früher anzukommen als errechnet, dann sind die 6 Wochen vorher ja nicht vollständig, also wird diese Zeit hinten drangehängt. Kurz gesagt: die Mutterschutzzeit nach dem errechneten Termin endet genauso, als wenn das Kind auf den Tag pünktlich käme (was nur in ca. 3-4% aller Geburten der Fall ist). Die 14 Wochen werden also vollgemacht, könnte man sagen. Als Beispiel: wenn das Minimeins 2 Wochen vor dem errechneten Termin kommt, dann hatte ich 4 Wochen vorher und zu den 8 Wochen danach kommen noch die 2 Wochen, die das Minimeins vorher abgekürzt hat, insgesamt also 10 Wochen nachher. Ergibt insgesamt 4 Wochen vorher + 10 Wochen nachher = 14 Wochen zusammen.
Wenn das Minimeins nun später geliefert wird, dann verlängern sich die 6 Wochen vorher einfach um diese Zeit. Die 8 Wochen nachher gibts auch in diesem Fall, so daß sich das Ende der Mutterschutzfrist nun nach hinten verschiebt. Dann sinds also mehr als 14 Wochen. Üblicherweise kommen die Kinder aber auch spätestens innerhalb von 2 Wochen nach dem errechneten Termin (oder werden dann geholt), so daß sich die Mutterschutzzeit nicht unendlich verlängern kann.
Bei Frühchen und Mehrlingsgeburten gibts Sonderregelungen, auf die ich jetzt nicht näher eingehen will. Und wie Selbstständige das ganze regeln, ist ja noch mal eine ganz andere Geschichte.
Das folgende gilt jetzt für alle, die bisher angestellt waren und nicht privat versichert sind. Während der Mutterschutzzeit gibts bei gesetzlich Versicherten von der Krankenkasse täglich 13 € Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeber stockt dann auf das durchschnittliche Nettogehalt auf, das man in den letzten 3 Monaten vor Beginn des Mutterschutzes (in meinem Fall also von Janaur bis März, weil ja im April der Mutterschutz anfängt) erhalten hat. Das nennt sich dann Zuschuß zum Mutterschaftsgeld. Während des Mutterschutzes bekommt man also genauso viel Geld, als wenn man normal arbeiten würde. Ganz schöner Luxus. Wie schnell die Krankenkasse das Geld allerdings auszahlt, kommt immer auf die Kasse an und wie schnell oder langsam die Kommunikation zwischen Kasse und Arbeitgeber läuft. Und man darf nicht vergessen, dass das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse hinterher bei der Einkommensteuererklärung anzugeben ist, weil es dem Progressionsvorbehalt unterliegt (wer dazu nähere Erläuterungen haben möchte, bitte Bescheid sagen).
Dann gibts ja auch noch Elterngeld (wenn man es rechtzeitig beantragt). Das Elterngeld beträgt im Normalfall 65% des durchschnittlichen Nettogehalts der 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes (bei der Mutter) bzw. vor Geburt des Kindes (beim Vater). Man hat allerdings nur Anspruch auf Elterngeld während der ersten 14 Lebensmonate des Kindes und das Mutterschaftsgeld sowie der Arbeitgeberzuschuß, das man in der Zeit nach der Geburt bekommt, wird auf das Elterngeld angerechnet. Das Geld während des Mutterschutzes sind also 100% des letzten Nettogehaltes, Elterngeld nur 65%. Es läuft also drauf raus, daß man in den 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt kein Elterngeld bekommt, weil das Mutterschaftsgeld samt Arbeitgeberzuschuß höher ist als das Elterngeld. Bleiben de facto rd. 12 Monate Elterngeldanspruch. Nun gut. (Elterngeld unterliegt - wie das Mutterschaftsgeld - in der Einkommensteuererklärung dann auch dem Progressionsvorbehalt, siehe oben.)
Im Endeffekt bedeutet das: wenn das Minimeins später geliefert wird als berechnet, dann gibts rd. 12 Monate Elterngeld nach der Geburt, weil ja 8 Wochen Mutterschutzgeld und Arbeitgeberzuschuß angerechnet werden.
Will das Minimeins dagegen schon eher auf diese Welt, dann verlängert sich ja der Mutterschutzzeitraum nach der Geburt (siehe oben). Allerdings wird dann auch mehr auf das Elterngeld angerechnet, weil ja mehr Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuß auf die Zeit nach der Geburt entfällt und sich somit die Dauer des tatsächlichen Elterngeldbezugs verkürzt. Die ersten 14 Lebensmonate des Kindes sind ja zu einem fixen Zeitpunkt vorbei. Wenn man also das obige Beispiel (Minimeins kommt 2 Wochen eher) hier fortführt, kommt folgendes dabei raus:
4 Wochen Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuß vorher und 10 Wochen danach. Dann das Elterngeld für die ersten 14 Lebensmonate gekürzt um die 10 Wochen macht noch rd. 11,5 Monate Elterngeldanspruch.
So, und jetzt können wir ja mal diskutieren, ob das Kind kapitalistischer ist, wenn es eher kommt oder wenn es später geboren wird? ;-)
PS: Mistmistmist, während der Tipperei hier ist mir mein Essen angebrannt...
Üblicherweise darf man dann ab genau 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin nicht mehr arbeiten. 8 Wochen nach dem tatsächlichen Entbindungstermin auch nicht, d.h. es gibt insgesamt ein 14 Wochen lang dauerndes Beschäftigungsverbot. Wenn jetzt allerdings das Minimeins entscheidet, früher anzukommen als errechnet, dann sind die 6 Wochen vorher ja nicht vollständig, also wird diese Zeit hinten drangehängt. Kurz gesagt: die Mutterschutzzeit nach dem errechneten Termin endet genauso, als wenn das Kind auf den Tag pünktlich käme (was nur in ca. 3-4% aller Geburten der Fall ist). Die 14 Wochen werden also vollgemacht, könnte man sagen. Als Beispiel: wenn das Minimeins 2 Wochen vor dem errechneten Termin kommt, dann hatte ich 4 Wochen vorher und zu den 8 Wochen danach kommen noch die 2 Wochen, die das Minimeins vorher abgekürzt hat, insgesamt also 10 Wochen nachher. Ergibt insgesamt 4 Wochen vorher + 10 Wochen nachher = 14 Wochen zusammen.
Wenn das Minimeins nun später geliefert wird, dann verlängern sich die 6 Wochen vorher einfach um diese Zeit. Die 8 Wochen nachher gibts auch in diesem Fall, so daß sich das Ende der Mutterschutzfrist nun nach hinten verschiebt. Dann sinds also mehr als 14 Wochen. Üblicherweise kommen die Kinder aber auch spätestens innerhalb von 2 Wochen nach dem errechneten Termin (oder werden dann geholt), so daß sich die Mutterschutzzeit nicht unendlich verlängern kann.
Bei Frühchen und Mehrlingsgeburten gibts Sonderregelungen, auf die ich jetzt nicht näher eingehen will. Und wie Selbstständige das ganze regeln, ist ja noch mal eine ganz andere Geschichte.
Das folgende gilt jetzt für alle, die bisher angestellt waren und nicht privat versichert sind. Während der Mutterschutzzeit gibts bei gesetzlich Versicherten von der Krankenkasse täglich 13 € Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeber stockt dann auf das durchschnittliche Nettogehalt auf, das man in den letzten 3 Monaten vor Beginn des Mutterschutzes (in meinem Fall also von Janaur bis März, weil ja im April der Mutterschutz anfängt) erhalten hat. Das nennt sich dann Zuschuß zum Mutterschaftsgeld. Während des Mutterschutzes bekommt man also genauso viel Geld, als wenn man normal arbeiten würde. Ganz schöner Luxus. Wie schnell die Krankenkasse das Geld allerdings auszahlt, kommt immer auf die Kasse an und wie schnell oder langsam die Kommunikation zwischen Kasse und Arbeitgeber läuft. Und man darf nicht vergessen, dass das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse hinterher bei der Einkommensteuererklärung anzugeben ist, weil es dem Progressionsvorbehalt unterliegt (wer dazu nähere Erläuterungen haben möchte, bitte Bescheid sagen).
Dann gibts ja auch noch Elterngeld (wenn man es rechtzeitig beantragt). Das Elterngeld beträgt im Normalfall 65% des durchschnittlichen Nettogehalts der 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes (bei der Mutter) bzw. vor Geburt des Kindes (beim Vater). Man hat allerdings nur Anspruch auf Elterngeld während der ersten 14 Lebensmonate des Kindes und das Mutterschaftsgeld sowie der Arbeitgeberzuschuß, das man in der Zeit nach der Geburt bekommt, wird auf das Elterngeld angerechnet. Das Geld während des Mutterschutzes sind also 100% des letzten Nettogehaltes, Elterngeld nur 65%. Es läuft also drauf raus, daß man in den 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt kein Elterngeld bekommt, weil das Mutterschaftsgeld samt Arbeitgeberzuschuß höher ist als das Elterngeld. Bleiben de facto rd. 12 Monate Elterngeldanspruch. Nun gut. (Elterngeld unterliegt - wie das Mutterschaftsgeld - in der Einkommensteuererklärung dann auch dem Progressionsvorbehalt, siehe oben.)
Im Endeffekt bedeutet das: wenn das Minimeins später geliefert wird als berechnet, dann gibts rd. 12 Monate Elterngeld nach der Geburt, weil ja 8 Wochen Mutterschutzgeld und Arbeitgeberzuschuß angerechnet werden.
Will das Minimeins dagegen schon eher auf diese Welt, dann verlängert sich ja der Mutterschutzzeitraum nach der Geburt (siehe oben). Allerdings wird dann auch mehr auf das Elterngeld angerechnet, weil ja mehr Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuß auf die Zeit nach der Geburt entfällt und sich somit die Dauer des tatsächlichen Elterngeldbezugs verkürzt. Die ersten 14 Lebensmonate des Kindes sind ja zu einem fixen Zeitpunkt vorbei. Wenn man also das obige Beispiel (Minimeins kommt 2 Wochen eher) hier fortführt, kommt folgendes dabei raus:
4 Wochen Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuß vorher und 10 Wochen danach. Dann das Elterngeld für die ersten 14 Lebensmonate gekürzt um die 10 Wochen macht noch rd. 11,5 Monate Elterngeldanspruch.
So, und jetzt können wir ja mal diskutieren, ob das Kind kapitalistischer ist, wenn es eher kommt oder wenn es später geboren wird? ;-)
PS: Mistmistmist, während der Tipperei hier ist mir mein Essen angebrannt...
Labels: schwanger
6 Comments:
Bist Du wirklich sicher, dass sich der Bezugszeitraum des Mutterschaftsgeldes verlängert, wenn das Kind früher zur Welt kommt? Also zwei Wochen früher zur Welt kommen ergäben dann 10 Wochen Mutterschaftsgeld nach der Geburt, aber ich bin eigentlich sehr sicher, dass das nicht so ist. Unabhängig von Termingenauigkeit der Geburt hast Du ab Geburt acht Wochen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Ausnahmeregelungen gibt es nur, wenn es ein Frühchen ist oder eben eine Mehrlingsgeburt.
Lasse mich gerne eines Besseren belehren, aber ich wäre wirklich überrascht!
Liebe Grüße und frohen Mutterschutz! :-)
By Anonym, at 16. April 2012 um 15:29
Guter Einwand. Meine Kasse sagt aber, daß sich bei Geburt vor Termin auch der M-Geldanspruch verlängert, so daß auf jeden Fall mind. 99 Tage (=14 Wochen + Tag der Entbindung) Mutterschaftsgeld gezahlt wird.
Kann eigentlich auch nicht kassenspezifisch unterschiedlich sein, da das ganze im MuSchG verankert ist. Da steht in § 13, daß während der gesamten Schutzfrist Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht (habs grad extra noch mal nachgelesen).
By Sabine, at 16. April 2012 um 15:52
und wie ist das eigentlich mit der elternzeit. das sind ja die drei jahre, die man nach der geburt des kindes zuhause bleiben darf. was bekommt man da eigentlich an geld (also außer 14 monate elterngeld und natürlich das monatliche kindergeld)?
ich frage für eine ständig befristet beschäftigte mit ner halben und gelegentlich ner ganzen stelle ;-) will ja alles gut durchdacht sein sowas...
ist das geschlecht eigentlich schon raus bzw. veröffentlicht? ich tippe ganz stark auf junge, v.a. was die absenz der zipperlein angeht ;-)
ganz liebe grüße und genieß die letzten wochen (laaaangsam) ;-)
By die paule, at 16. April 2012 um 17:35
Über Elternzeit und Elterngeld könnte man ein ganzes Buch verfassen... Ich versuche morgen mal, das ganze etwas strukturiert und kurz (kurz! ich! harhar!) zusammenzufassen, das ist für nen Kommentar zu umfangreich.
Was das Geschlecht des Kinnekens angeht: nein, da ist noch nix raus, ich wollte es vorher nicht wissen. Die Wahrscheinlichkeit, daß es ein Ameisenbär wird, ist allerdings gering. Könnte ja mal ne Abstimmumfrage starten, hehe.
By Sabine, at 16. April 2012 um 19:19
Ah! Hier stehts ja. (Also das mit den maximal 12 Monaten Elterngeld, wegen Mutterschaftsgeldbezugs.) So ist das, wenn man ein(en) Blog von hinten nach vorn liest. *gg*
(Toller/es Blog übrigens, fühlst Du Dich schon gestalkt?)
By ichbindiegute, at 22. Mai 2012 um 20:28
Gestalkt? Ich nicht, aber das Blog ;-)
Freue mich über jeden Leser, noch dazu über kommentierfreudige! Das Blog sortiert Dich allerdings grad immer erst mal als Spam ein, was ich dann wieder rausfischen muß. Machte aber nixe, ich schaue ja eh rein. :-)
By Sabine, at 23. Mai 2012 um 11:27
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