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bees Wohnzimmer

Samstag, Oktober 31, 2009

Halloween

Irgendwie hat die gemeine Bazille bzw. der Grippevirus oder wie das Teil heißt, mich nun doch erwischt. Gestern morgen gings mir noch gut, ab nachmittags gings bergab und seit heute lieg ich richtig flach. Doof. Aber immerhin arbeitgeberfreundlich am Wochenende erkrankt. Im Angebot sind Rücken, Kopf, Nase, Hals, Knochen und Fieber. Mir tun sogar die Haare weh, das is doch bescheuert. Schlafen kann ich nicht, weil ich husten muß. Still liegen kann ich nicht, weil mir die Knochen dermaßen wehtun, es ist unschön. Ich weiß jetzt, warum kleine Kinder schreien, wenn sie wachsen. Muß ähnlich sein.

Und allerorten liest und hört und sieht man nur ein Thema: Schweinegrippe. Nix da, gibbet nicht. Mir reicht der ordinäre grippale Infekt. man gibt sich ja mit wenig zufrieden.

Aber da heut Halloween ist, hab ich ein prima Kostüm: ich geh als Grippewelle. Hehe.

Ich glaub, ich leg mich besser wieder hin.

Wortspielhölle

Was für ein Dressing reicht man eigentlich zu Kabelsalat?

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Mittwoch, Oktober 28, 2009

Entzug

Woran merkt man, daß man sich zuviel mit dem Internet beschäftigt?

Wenn man versucht, mit Tabs (röhren)fernzusehen...

Oscarverdächtig, galt bislang als unverfilmbar



ich: Mein Bruder hat mir zum Geburtstag einen Film geschenkt. Zu dem dicken Buch, das ich seit Monaten lese.
Fox: Ach?! Ich wußte gar nicht, daß die Steuergesetze schon verfilmt wurden!

Dienstag, Oktober 27, 2009

Wortspielhölle

Wie nennt man es, wenn jemand einer anderen Person erklärt, was es mit diesem Blog-Dings auf sich hat?

Blogopädie


Das Internet geht wieder :-)

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Freitag, Oktober 09, 2009

Bye bye Internet

Grad simmer ja umgezogen (also wir noch nicht ganz, der Telefonanschluß aber schon) und die Telekom hat auch schon unseren Anschluß umgestellt. Telefonieren können wir also. Bloß mit dem Internet ist das so eine Sache, das dauert nämlich so ca. 2-4 Wochen. Auf mein entsetztes "was??? Sooo lange???" hatte 1&1 leider nur ein Schulterzucken übrig. Also ehrlich, gut, daß das hier nur privat ist. Im Büro hab ich ja glücklicherweise Internet. Aber wenn man da jetzt von zu Hause aus drauf angewiesen wäre... Wie auch immer, ich hoffe mal, daß Twittern wenigstens funktioniert. Schau mer mal...

Überhaupt- nächste Woche wieder arbeiten... das ist irgendwie schwer surreal. Eigentlich bin ich reif für die Insel. Und: nein, ich glaub, über die Prüfung schreib ich hier nix. Auf Nachfrage gebe ich aber gern Auskunft.

Donnerstag, Oktober 08, 2009

Yeah, yeah, yeah...!

Viiiiiiieeeeeelen herzlichen Dank für die letzten 3 Tage Daumen drücken - ich habe den Eindruck, es hat durchaus geholfen :-)

Ich bin jedenfalls erst mal erleichtert und werd mich jetzt dem Umzug widmen. Und ein wenig im Kreis grinsen. Ergebnisse gibts übrigens am ersten Werktag nach Weihnachten.

Montag, Oktober 05, 2009

Und alle so: Daumen drücken!!!

Von Dienstag (aka morgen) bis Donnerstag ist täglich von 9-15h Prüfung (aka ARGH!). Falls die geneigte Leserschaft in diesen 3 Tagen Daumen drücken möchte, würde ich mich seeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeehr freuen... und schaden kann es bestimmt nicht. :-)

Vielen Dank!

Und wer auf die Erleichterung am Donnerstag abend mit anstoßen möchte, darf gerne ab 20h ins Café Blue kommen... :-)

Donnerstag, Oktober 01, 2009

Seltsame Rechtsprechung

Neulich hatte ich ja schon mal von der Rechtsprechung berichtet, die beschlossen hat, wann ein Tier als neu hergestellt gilt.

Heute habe ich über ein Urteil gelesen, das hat mich doch stark irritiert. Ich habe mich gefragt, ob tatsächlich alle Richter ältere Männer sind. Dieses Urteil lässt es jedenfalls annehmen. Wahrscheinlich sindse auch noch katholisch.

Hintergrund ist, daß Ärzte umsatzsteuerfreie Leistungen erbringen, wenn sie eine Heilbehandlung durchführen. Heilbehandlung ist eine ärztliche oder arztähnliche Leistung, d.h. ein medizinischer Eingriff, die zu keinem anderen Zweck als der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und, soweit möglich, der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen vorgenommen wird.

Daraus leitet man ab, daß keine Umsatzsteuerfreiheit vorliegt, wenn diese Voraussetzung nicht gegeben ist. Demzufolge wird also die Leistung um 19% teurer - für den Patienten bzw. die Krankenkasse, wenn diese die Leistungen zahlt. Falls der Arzt einen Festpreis vereinbart hat (oder es eben von der Krankenkasse nur einen bestimmten Betrag gibt), muß der Arzt die Mehrwertsteuer aus diesem Betrag rausrechnen und abführen.

Jedenfalls kam dann der Tenor des Urteils, der folgendes besagt:

Beim Einsetzen von Spiralen zur Empfängnisverhütung handelt es sich zwar um medizinische Eingriffe, jedoch wurden diese nicht ausschließlich zur Vorbeugung, Diagnose, Behandlung oder Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen vorgenommen.


Das bedeutet, daß das Einsetzen der Spirale durch den Arzt eine umsatzsteuerpflichtige Leistung ist. (Selbstbausatz geht aber noch nicht.)

Eine medizinische Indikation wurde nicht vorgelegt. Das FG [Finanzgericht] geht daher davon aus, daß in diesen Fällen der Einsatz der Spiralen allein der Vorbeugung vor ungewollten Schwangerschaften diene.

Eine Schwangerschaft - auch eine ungewollte - ist keine Krankheit.


Gut, soweit sind wir uns einig.

Krankheit ist ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand, der ärztlicher Behandlung bedarf und/oder Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. Regelwidrig ist ein Körper- oder Geisteszustand, der vom Leitbild des gesunden Menschen dergestalt abweicht, daß die betreffende Person zur Ausübung der normalen psycho-physischen Funktionen nicht in der Lage ist. [...]


Regelwidrig. Klasse.

Danach ist eine Schwangerschaft auch mit den einhergehenden Beschwerden und Gefährdungen von Mutter und Kind nicht als Krankheit oder Gesundheitsstörung anzusehen.

Und da ist der Teil der Urteilsbegründung, den ich überaus eigenartig, um nicht zu sagen erschreckend finde. Was die Begründung vielleicht sagen wollte, war wohl folgendes: in einer Schwangerschaft ist immer ein gewisses Risiko begründet, daß Schwangere und Leibesfrucht gesundheitliche Folgen davontragen können.

Was man auch draus lesen kann: es gibt ja durchaus Fälle, in denen es angeraten ist, keine weiteren Kinder mehr in die Welt zu setzen. Sollte frau dennoch schwanger werden, ist das halt Pech und wenn sie dran stirbt, dann war das eben auf eigene Gefahr. Das wäre ja durch Enthaltsamkeit oder andere Verhütungsmethoden zu verhindern gewesen. Und da sind wir bei den Katholen: hier greift nur die Möglichkeit der Enthaltsamkeit, Verhütung ist ja nicht. Und überhaupt, man darf bei den Katholen ja sowieso nicht aus Spaß, sondern lediglich zum Zwecke der Fortpflanzung.

Höchst eigenartig, finde ich.

Nun, ziemlich wahrscheinlich kommt man aus der Nummer wie folgt raus: wenn eine medizinische Indikation vorliegt (was ja offensichtlich vorliegend nicht der Fall war), also eine akute Gefährdung der Frau im Falle einer weiteren Schwangerschaft vorliegt, dann handelt es sich um eine vorbeugende Maßnahme und damit um eine Heilbehandlung. Diese ist dann selbstverständlich MWSt-frei.

Im Ergebnis ist das Urteil sicher richtig und die Rechtsfolge zutreffend. Aber die Begründung mutet doch beim ersten Lesen etwas seltsam an.

Wortspielhölle


Ist ein leeres Nutellaglas eigentlich Braunglas?


Wort des Tages: Benefizbananenschalenwettweitrutschen.

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