Perlen, Blüten... ach, was weiß denn ich
Jedenfalls Kleinode der besonderen Art
Gerade las ich in den Richtlinien und Hinweisen zu § 7g EStG. Da geht es darum, daß unter bestimmten Voraussetzungen gewinnmindernde Rücklagen gebildet und Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden können, wenn neue bewegliche Wirtschaftsgüter angeschafft oder hergestellt werden.
Da stellt sich natürlich die Frage, wie neu zu definieren ist. Die Hinweise helfen da weiter (für die Normalsterblichen unter meinen Lesern: es gibt das Gesetz, wie z.B. hier das Einkommensteuergesetz (EStG) und dazu dann noch Richtlinien und Hinweise der Finanzverwaltung):
Darauf folgt dann ein Verweis auf ein BMF-Schreiben (für die Normalsterblichen unter meinen Lesern: das ist ein Erlass, bei dem die Finanzverwaltung kundtut, wie sie diesen oder jenen Fall grundsätzlich behandelt, wenn sich das aus Gesetz, Richtlinien und Hinweisen (s.o.) nicht so recht ergeben will) vom 14.11.2001**. Und in diesem BMF-Schreiben steht dann in Rz. 8 tatsächlich folgendes:
Zu schön, oder? :-)
Na, gut, daß wir da mal drüber gesprochen haben und daß in diesem Zusammenhang (endlich) Rechtssicherheit besteht. Ich mache jetzt lieber weiter mit Dingen, die im Rahmen der Prüfungsvorbereitung wesentlicher sind (hope so at least)...
________________________
* H 7g (2-9) "Neues Wirtschaftsgut, d) Tiere" EStH
** BStBl. I 2001, S. 864, Erlasse 1 § 13/1, Rz. 8
*** schön, daß sich der BFH (= Bundesfinanzhof, d.h. die höchste deutsche Judikative in Sachen Steuerrecht) damit auseinandergesetzt hat und zwar nicht zu einem Zeitpunkt in ferner Vergangenheit kurz nach dem Krieg, als es noch viel Landwirtschaft gab und die Frage daher als dringend zu klären durchgegangen wäre, nein 1981 und 1988 war das der Fall.
**** Für Rechtschreibfreunde: warum wird "fertig gestellt" im ersten Satz getrennt geschrieben und am Ende zusammen??? (ich weiß es auch nicht)
Gerade las ich in den Richtlinien und Hinweisen zu § 7g EStG. Da geht es darum, daß unter bestimmten Voraussetzungen gewinnmindernde Rücklagen gebildet und Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden können, wenn neue bewegliche Wirtschaftsgüter angeschafft oder hergestellt werden.
Da stellt sich natürlich die Frage, wie neu zu definieren ist. Die Hinweise helfen da weiter (für die Normalsterblichen unter meinen Lesern: es gibt das Gesetz, wie z.B. hier das Einkommensteuergesetz (EStG) und dazu dann noch Richtlinien und Hinweise der Finanzverwaltung):
Tiere sind im unmittelbaren Anschluss an ihre Fertigstellung neue Wirtschaftsgüter*.
Darauf folgt dann ein Verweis auf ein BMF-Schreiben (für die Normalsterblichen unter meinen Lesern: das ist ein Erlass, bei dem die Finanzverwaltung kundtut, wie sie diesen oder jenen Fall grundsätzlich behandelt, wenn sich das aus Gesetz, Richtlinien und Hinweisen (s.o.) nicht so recht ergeben will) vom 14.11.2001**. Und in diesem BMF-Schreiben steht dann in Rz. 8 tatsächlich folgendes:
Ein Tier ist fertig gestellt, wenn es ausgewachsen ist. Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt bei männlichen Zuchttieren der Zeitpunkt, in dem sie zur Zucht eingesetzt werden können, bei weiblichen Zuchttieren die Vollendung der ersten Geburt [Zitat BFH-Urteil***] und bei Gebrauchstieren die erste Ingebrauchnahme. Turnier- und Reitpferde gelten mit ihrem ersten Einsatz [Zitat BFH-Urteil***], Reitpferde mit Beginn des Zureitens als fertiggestellt****.
Zu schön, oder? :-)
Na, gut, daß wir da mal drüber gesprochen haben und daß in diesem Zusammenhang (endlich) Rechtssicherheit besteht. Ich mache jetzt lieber weiter mit Dingen, die im Rahmen der Prüfungsvorbereitung wesentlicher sind (hope so at least)...
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* H 7g (2-9) "Neues Wirtschaftsgut, d) Tiere" EStH
** BStBl. I 2001, S. 864, Erlasse 1 § 13/1, Rz. 8
*** schön, daß sich der BFH (= Bundesfinanzhof, d.h. die höchste deutsche Judikative in Sachen Steuerrecht) damit auseinandergesetzt hat und zwar nicht zu einem Zeitpunkt in ferner Vergangenheit kurz nach dem Krieg, als es noch viel Landwirtschaft gab und die Frage daher als dringend zu klären durchgegangen wäre, nein 1981 und 1988 war das der Fall.
**** Für Rechtschreibfreunde: warum wird "fertig gestellt" im ersten Satz getrennt geschrieben und am Ende zusammen??? (ich weiß es auch nicht)
7 Comments:
"Turnier- und Reitpferde gelten mit ihrem ersten Einsatz [Zitat BFH-Urteil***], Reitpferde mit Beginn des Zureitens als fertiggestellt****."
Super. Und so konkret und eindeutig, dieses Rundschreiben. Ich möchte im nächsten Rundschreiben bitte eine genaue Klärung des Begriffs Reitpferd.
By Fox, at 18. August 2009 um 21:04
*lmao*
By Ute, at 19. August 2009 um 20:30
@ Fox: gibt es bestimmt schon, man müßte nur mal suchen... oder einen L&F-begeisterten Finanzbeamten fragen. ;-)
@ Ute: ne Idee zu **** ?
By Sabine, at 20. August 2009 um 09:46
Der Verfasser war sich über die richtige Schreibweise unsicher und das Dilemma clever gelöst (erstaunlich für einen Beamten): er hat einfach beide Schreibweisen eingesetzt, um sich im Falle der falschen mit einem Tippfehler herausreden zu können.
By Ute, at 20. August 2009 um 11:50
Ich möchte ein "hat" kaufen.
By Ute, at 20. August 2009 um 11:51
Hüte sind leider aus.
By Sabine, at 20. August 2009 um 14:59
What did you say?
By Ute, at 22. August 2009 um 19:09
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