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bees Wohnzimmer

Mittwoch, Juli 19, 2006

Prisoner's dilemma und Luxusproblem

Achtung! Korinthenkackercontent!

Die Rechtschreibreform brachte es mit sich, daß vorher schon niemand wußte, wie man wirklich korrekt schreibt (vermutlich auch nicht mal alle Deutschlehrer), und jetzt weiß es erst recht niemand mehr. Verbindlich ist die neue nämlich nur für Schulen und Behörden, ansonsten darf jeder selbst entscheiden, welche er verwendet. Erlaubt sind also beide Formen, also sowohl die alte als auch die neue Rechtschreibung [1], was dazu führt, daß man sich eigentlich immer unsicher ist, obs jetzt richtig ist oder nicht.

Tja, und jetzt steht der arme Diplomand vor der Frage: nehme ich die alte, die ich wenigstens noch ansatzweise – aber immerhin inklusive Kommasetzung – beherrsche, oder zeige ich mich modern und aufgeschlossen und benutze die neue, in der so manches Komma weggelassen werden kann (oder muß?), das ich aber wiederum für unentbehrlich halte? Hm...

Für die neue Rechtschreibung spricht, daß derjenige, der sich bereiterklärt hat, mein Werk nach Vollendung Korrektur zu lesen (korrekturzulesen?? Argh!!), Deutschlehrer ist, folglich eh die neue unterrichten muß und diese daher laut eigener Aussage auch beherrscht.

Für die alte Rechtschreibung spricht, daß ich im (absolut unabänderbaren) Titel das Wort „potentiell“ (also die Form vor der Reform) verwendete, das sich nach der Reform jetzt mit ‚z’ schreibt, was m.E. ziemlich dämlich (immer noch nur mit einem h) aussieht.

Hm.

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[1] an dieser Stelle möchte ich mal darauf hinweisen, daß es nur eine Rechtschreibreform gibt, aber 2 Arten der Rechtschreibung: die alte und die neue. Nicht korrekt ist es hingegen [2], von der neuen oder der alten Rechtschreibreform zu sprechen.

[2] Jaja, ich weiß, man merkt, daß ich heute wieder den ganzen Tag wilden juristischen Formulierungen und irrem Amtsdeutsch ausgesetzt war. Da neigt man zum Klugscheißen (bzw. neoorthographisch: zum klug Scheißen – sieht ziemlich bekloppt aus, wenn ihr mich fragt).

[3] Prisoner's dilemma