.comment-link {margin-left:.6em;}

bees Wohnzimmer

Dienstag, August 22, 2006

könnte gegeben sein, wenn und soweit die Voraussetzungen vorliegen

Tja, so eine Rechtsklausur, da bricht man sprachlich schon mal Konjunktiv-Rekorde. Wie auch immer, meine nicht ganz ernstgemeinte Vorbereitung hat dennoch ausgereicht, ich fand die Klausr - die letzte Klausur meines studentischen Daseins! - echt recht gut machbar. Darum habe ich auch innerhalb von 2 1/2 Stunden 19 Seiten verbrochen und dann zum Entsetzen aller, die noch aufs Klo wollten, abgegeben. Zwischendurch habe ich mir allerdings recht kuriose Gedanken gemacht bzw. eben diese als Behauptung dahingestellt: ist jemand, der verstorben ist, im sozialversicherungsrechtlichen Sinne berufsunfähig und damit berechtigt, gewisse Freibeträge (§§ 16 IV, 34 III EStG) bei der Betriebsaufgabe zu bekommen? Ich hab das einfach mal bejaht. (Ne Auferstehung hab ich auch noch ansatzweise untergebracht, aber das is ein anderes Thema.)

So, und falls jemand nachher Kuchen möchte, möge er/sie/es nachmittags vorbeikommen. Ich geh etz erst mal in die Mensa.