Sonntag, Oktober 10, 2010
Mittwoch, Oktober 06, 2010
Die private Nutzung des Hundes war dem Kläger untersagt.
Und das meint der BFH ernst. Bei so mancher Entscheidung unsere allerobersten Finanzgerichtes frage ich mich, ob die Richter den Sachverhalt genauso absurd finden, wie ich. In diesem Fall ist er zumindest unterhaltsam zu lesen :-) Allerdings frage ich mich, wie man einen Hund privat "nutzt".