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bees Wohnzimmer

Montag, August 24, 2009

Die Sache mit den Karteikarten

Ich habe von meiner Kollegin, die im letzten Jahr die Prüfung schrieb (und bestand) einen ganzen Karton mit Lern-Karteikarten bekommen. Ist zwar Rechtsstand 2007, aber um die Basics ins Hirn zu kriegen, allemal noch gut (ich schreibe über den Rechtsstand 2008).

Nun fragte der Mann mich am Wochenende ein paar Karten ab (nicht, daß er die Details nachvollziehen kann oder will, ab und an muß ich ihm erklären, daß das, was ich gesagt habe, und das, was da in völlig anderen Worten auf der Karte steht, durchaus dasselbe ist... er fragt dann immer noch mal nach den Paragraphen, um zu überprüfen, ob das dann auch stimmt, was ich so sage*, und wenn die dann übereinstimmen, können wir weitermachen.) Darauf standen so uuuuunglaublich weltbewegend wichtige Fragen wie

  • Kann der Organträger in seiner Steuerbilanz auf die Beteiligung an der Organgesellschaft eine Teilwertabschreibung vornehmen, wenn diese andauernd Verluste erzielt?
  • Welche Besonderheiten sind bei der Körperschaftsteuerveranlagung zu beachten?
  • Welche Konsequenzen hat die Bildung von nach § 14 Abs. 1 Nr. 4 KStG steuerlich zulässigen Gewinnrücklagen durch die Organgesellschaft in organschaftlicher Zeit?
  • Was versteht man unter einer in organschaftlicher Zeit verursachten Mehrabführung und welche Rechtsfolgen lösen sie aus?
  • Kommt es aufgrund der Beendigung des Organschaftsverhältnisses beim Organträger zur Auflösung von in organschaftlicher Zeit gebildeten besonderen steuerlichen Ausgleichsposten?
Nachdem er sich da so durchgewühlt (und tapfer geschlagen!) hatte, meinte er:

Das sind aber auch Wortungetüme...

Stimmt. Und der Gesetzestext ist noch schlimmer, find ich. Das Geschwurbel wirkt sich leider auch ein wenig auf meinen Klausurschreibstil aus ("...Auflösung von in organschaftlicher Zeit gebildeten besonderen steuerlichen Ausgleichsposten..."), aber wenn man viel in dem Stil liest, fängt man leider allzuleicht an, auch so zu schreiben (vor allem, wenn man eh dazu neigt... und im Zweifel: nah am Gesetz zu zitieren kann in der echten Klausur Punkte bringen!). Und dann lese ich neulich unter einer korrigierten Klausur: "Versuchen Sie, kürzere und einfachere Sätze zu schreiben." Ha! Als wenn das so einfach wär! Das Steuerrecht ist nunmal recht kompliziert! Und ich kann doch nicht - wie einer der Kursdozenten - ständig meine Sätze mit "infolgedessen" beginnen.

(Wobei der Dozent auch auf das "i" verzichtete. Der sagte immer: "Nfolgedessen, meineDamenundHerren, ..." Tatsächlich nur in 2 Wörtern.)

Ein Dilemma.

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* kein Vertrauen, der Mann. Natürlich stimmt das, was ich sage. Gelegentlich muß sich halt der Gesetzestext anpassen.. ;-)