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bees Wohnzimmer

Dienstag, Januar 27, 2009

Als Uri Geller einst in meiner Wohnung wohnte

Wir blenden zurück an den Anfang dieses Jahres: wesentliche Fragen stellen sich. Wie lange bleibt der Weihnachtsbaum noch stehen? Kann ich es verantworten, den gesamten Weihnachtsurlaub lang nichts für die Examensvorbereitung getan zu haben? Was ist umsatzsteuerlich der Unterschied zwischen einem zoologischen Garten und einem Tierpark?* Warum schneit es eigentlich in München nicht? Wieso ist das Fernsehprogramm so schlecht? Und warum fließt das Wasser im Waschbecken im Bad so langsam ab?

Letzteres führte dazu, daß der Mann am vergangenen Samstag im Baumarkt einen Pömpel erwarb (keine Ahnung, wie so ein Teil tatsächlich heißt... hätte ich mal einen Blick auf den Kassenbon geworfen, dann wüßte ichs - Wikipedia weiß es) und im Waschbecken rumschlammte (meist sinds ja nur ein paar Haare und Seifenreste). Hat bloß nix genützt, Waschbeckenkrümmung und Pömpelgröße wollten nicht so recht miteinander harmonieren. Ich hab dann mal ganz pragmatisch den Siphon aufgeschraubt (ging übrigens ganz einfach - ich mag Neubauten :-) ) und zack! schlickte der verstopfende Inhalt raus in den (erst denken, dann schrauben) drunterstehenden Eimer. Und was finde ich? Einen Teelöffel von einem meiner Vormieter, an dem sich o.g. übliche Verdächtige lustig sammeln konnten (also am Löffel, nicht am Vormieter). Warum bitte schön schmeißt jemand einen Teelöffel in den Abfluß??? (Aus Ästhetikgründen verzichte ich an dieser Stelle auf die Zurschaustellung eines dokumentierenden Lichtbildes.) Mir ist mal ne Haarnadel reingefallen, da hab ich mir schon Gedanken gemacht, aber ein Löffel? Und warum läßt man den da drin?

Ich kann mir das nur so erklären, daß dieser Löffel gar nicht reingeworfen wurde, sondern zu der Zeit, als Uri Geller in meiner Wohnung wohnte (damals...) und seine Löffel das Krümmen lehrte, schlicht und einfach vor dem Verbiegen floh. Und so ein Löffel ist ja nicht besonders helle, daher wählte er als Fluchtweg halt das Waschbecken, blieb stecken und hauchte dort sein Leben aus. Und so eine Leiche macht ja gerne mal Ärger.

Eigentlich naheliegend.

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* Diese Frage trieb auch den Richtliniengeber um, daher schrieb er die Lösung in Abschnitt 169 Absatz 3 Satz 4 UStR: "Tierpark (...) ist eine Anlage, in der weniger Tierarten als in zoologischen Gärten, diese aber in Herden oder Zuchtgruppen auf großen Flächen gehalten werden."
Wieder was gelernt. Notwendig ist diese Unterscheidung übrigens, weil Zoos ihre Eintrittskarten mit 7% Umsatzsteuer verkaufen dürfen, während Tierparks nicht begünstigt sind und 19% draufschlagen müssen. Warum allerdings der Gesetzgeber Zoos begünstigt und Tierparks nicht, hat er leider nicht verraten.


1 Comments:

  • Irgendwas müssen Abgeordnete und Juristen einnehmen, sonst würden die nicht solchen Kappes produzieren ...

    By Blogger Ute, at 28. Januar 2009 um 21:07  

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